Die Elektromobilität steht im Fokus der Verkehrswende. Der Gesetzgeber hat verschiedene Anreizsysteme geschaffen, um die hochgesteckten Ziele zu erreichen. So können sich Halter von Elektrofahrzeugen nach § 37a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) am Quotenhandel beteiligen und jährlich die dem Fahrzeug zugeordnete Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verkaufen. Davon können vor allem Unternehmen mit großen Fuhrparks finanziell profitieren.
Die Logik hinter dem Quotenhandel
Wie der Quotenhandel funktioniert, regelt die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (38. BImschV). Demnach sind Produzenten fossiler Kraftstoffe verpflichtet, die aus den Kraftstoffen resultierenden CO2-Immissionen auszugleichen. Dazu können sie unter anderen THG-Quoten erwerben.
Elektrofahrzeuge hingegen gelten als CO2-arm. Deshalb werden Elektrofahrzeugen THG-Quoten zugeordnet, die zum Ausgleich von CO2-Immissionen fossiler Brennstoffe verkauft werden können. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit auch bewusst für Unternehmen geschaffen, da Unternehmen oft größere Fuhrparks unterhalten und die Fahrzeuge häufiger erneuern.
Der Gesetzgeber sieht deshalb vor allem in den Fuhrparks von Unternehmen eine Möglichkeit, in relativ kurzer Zeit zahlreiche Verbrenner gegen Elektrofahrzeuge auszutauschen. Auch deshalb gibt es die THG-Quote nicht nur für den klassischen Pkw, sondern auch für Nutzfahrzeuge und Busse.
Quotenhandel via Pooling: So viel Geld können Firmen pro Fahrzeug verdienen
Aus rechtlicher Sicht kann jeder Halter seine THG-Quote selbst einem Ausgleichsverpflichteten anbieten. Dies ist in der Regel jedoch unpraktikabel. Daher besteht die Möglichkeit des Poolings. Dabei werden die THG-Quoten zahlreicher Fahrzeuge in einem Paket zusammengefasst und Ausgleichsverpflichteten angeboten.
Am Markt haben sich zahlreiche Unternehmen etabliert, die Haltern von Elektrofahrzeugen anbieten, ihre THG-Quote mit anderen zu bündeln. Auch Fahrzeughersteller, Betreiber von Ladesäulen und Automobilclubs bieten diesen Service an.
Diese gepoolten Quoten werden dann am Markt angeboten. Im Gegenzug erhält der Halter des Elektrofahrzeuges vom Serviceanbieter einen Betrag ausgezahlt, der teilweise auch vom Verkaufserlös des Gesamtpaketes abhängig gemacht wird. Für einen Pkw werden in der Regel Beträge von ca. 250 Euro gezahlt, die Beträge für Elektronutzfahrzeuge und Busse sind weitaus höher. Insbesondere für Elektrobusse werden hohe vierstellige Prämien fällig. Für Unternehmen mit nachhaltigen Fuhrparks besteht daher ein erhebliches Einnahmenpotential.
THG-Quote: Schnelles Handeln ist gefragt
Eine Auszahlung der THG-Quote für 2023 ist nur dann möglich, wenn diese bis zum 15. November 2023 der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die Anbieter des Poolings sehen frühere Termine vor, damit sie die Quoten rechtzeitig anmelden können. Daher ist Eile geboten.
Um in den Genuss der Prämie zu kommen, müssen sich Halter von Elektrofahrzeugen lediglich bei einem Anbieter anmelden. In der Regel genügt es, diesen Anbietern eine digitale Kopie des Fahrzeugscheines zur Verfügung zu stellen. Sobald die zuständige Behörde die Berechtigung des Fahrzeuges festgestellt hat, zahlt der Anbieter die Prämie aus.